Für Bewerber Gewerbe und Industrie

In Deutschland gesucht und willkommen – Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz in Deutschland erhöhen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Ausländern aus Drittländern, also von außerhalb der EU, mit qualifizierendem Berufsabschluss und ausreichenden Deutschkenntnissen erlauben, in Deutschland zu arbeiten. Bislang war das nur für Universitätsabsolventen oder Fachkräften in sogenannten Mangelberufen möglich. Diese Beschränkung fällt künftig weg, genauso wie die verpflichte „Vorrangprüfung“, ob eine Stelle durch einen gleich qualifizierten Deutschen oder EU-Bürger besetzt werden kann. Außerdem erlaubt das Gesetz ausländischen Fachkräften mit guten Deutschkenntnissen, ein halbes Jahr Jobsuche in Deutschland, wenn sie nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit aus eigenen Mitteln bestreiten können. Allerdings sind nur bis zu zehn Wochenstunden „Probearbeiten“ gestattet. Absolventen einer deutschen Auslandsschule und Ausländer mit guten Deutschkenntnissen, die einen Schulabschluss haben, der mit deutschen Schulabschlüssen vergleichbar ist, dürfen für einige Monate kommen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, darf maximal 24 Jahre alt sein. Gelockert werden auch die Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung. Sie ermöglicht schon heute, dass abgelehnte Asylbewerber, die eine Duldung haben, während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen.

Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung zur Antragsstellung auf Zuwanderung und Arbeitsplatzsuche in Deutschland – aber auch schon, solange Sie noch in Ihrem Heimatland sind.

Voraussetzungen zur Einwanderung sind vor allem:

1. Berufsqualifikationen,
2. Sprachkenntnisse,
3. Alter,
4. Integrationsaspekte,
5. Berufserfahrung und
6. Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes.

Wichtig: Wie im Text dargestellt, müssen nicht alle diese Voraussetzungen erfüllt sein.

Unsere Firma, die European-Job-Service, arbeitet seit vielen Jahren mit einreisewilligen (z.Zt. nur EU – Ausländern) zusammen und bietet ihnen vor Anreise, bei der Stellensuche und während des ersten halben Jahres den folgenden Service an:

  • Vorstellung ihres Profils bei potentiellen Arbeitgebern
  • Prüfung der Arbeitsverträge auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit
  • Gegebenenfalls Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung (Nicht einfach in Deutschland)
  • Auswahl einer geeigneten Sprachschule (falls erforderlich)
  • Hilfe bei Behördenanträgen und –gängen

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